Schulbuchgeld 2025/2026
Das Lernmittelfreiheitsgesetz des Landes NRW schreibt vor, dass die Kosten für die Schulbücher zum Teil vom Schulträger und zum Teil von den Eltern getragen werden müssen. Für das kommende Schuljahr beträgt der Durchschnittsbetrag, den der Gesetzgeber vorschreibt, 48,00 Euro. Der Elternanteil dieses Betrages beläuft sich auf ein Drittel, also 16,- €.
Halbjährlich fallen zudem Materialkosten in Höhe von 4.- € an (Kopien, Bastelmaterial, Farben, Ergänzungsmaterialien zum Unterricht) Wir möchten Sie bitten, den Gesamtbetrag von 20,- € (16,- € Schulbuchgeld und 4,- € Material- und Kopierkosten) bis zum 10.07.2025 bei der Klassenlehrerin abzugeben.
Das passende Geld (20,- €) legen Sie bitte in einen Briefumschlag, der mit dem vollständigen Namen Ihres Kindes beschriftet ist.
(Die Schulbücher werden von unserem Schulteam bestellt.)
Gemäß § 96 Abs. 3 Schulgesetz entfällt für Empfängerinnen und Empfänger von Leistungen nach dem SGB XII (Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung) der Eigenanteil. Die Eltern kaufen zunächst im Buchhandel die als Eigenanteil zu beschaffenden Bücher. Gegen Vorlage der Quittung im Fachdienst Schule der Stadt Bad Salzuflen (im Gebäude Kurgastzentrum, Parkstraße 20, 32105 Bad Salzuflen, Eingang an der Bleichstraße) wird der entsprechende Betrag erstattet.
Bezieher*innen anderer Leistungen (Arbeitslosengeld II, Leistungen nach Asylbewerberleistungsgesetz etc.) sind nach dem Schulgesetz nicht vom Eigenanteil befreit. Wegen einer eventuellen Erstattung des Eigenanteils wenden sich die Bezieher*innen dieser Leistungen bitte an das zuständige Jobcenter bzw. den Fachdienst Soziales der Stadt Bad Salzuflen.